Rund um Grevenbroich - Der Norden

Wevelinghoven – Hülchrath – Insel Hombroich – Kapellen – Wevelinghoven (ca.19 km)

Die Tour startet am Markplatz in Wevelinghoven am dortigen Briefkasten und führt über die Rhenaniastraße auf die Wirtschaftswege Richtung Langwaden. Vorbei am städtischen Kindergarten geht es über die Dorfstraße vorbei am Langwadener Dorfcafe in Richtung L 142. Das nahe gelegene Kloster lädt zum Kurzbesuch, im Sommer auch mit Biergarten, ein.

Uns führt der Weg an der Tankstelle aber nach rechts ab und die nächste Möglichkeit wieder nach Überquerung der Landstraße auf einen Wirtschaftsweg Richtung Hülchrath. Vorbei am Reiterhof „Degenhof“ erreichen wir Hülchrath und biegen nach links ab. Im Ort befindet  sich auf der linken Seite in einer Gasse das Schlosscafe. Nach der Ortsdurchfahrt und ev. einer Besichtigung des Schlosses geht es weiter über ruhige Wege nach Münchrath. Auch hier durchqueren wir den Ort und folgen dann im Ort dem Fahrradweg Richtung Neuss. Weiter geht es über den Wirtschaftsweg und nach der Unterführung biegen wir links in Richtung Helpenstein ab.

Kurz vor Helpenstein liegt auf der linken Seite ein Kinderspielplatz, der zu einer Picknickpause einlädt. In Helpenstein biegen wir nach links auf die Habernusstraße ab. Dem Straßenverlauf am Ende nach rechts folgend gelangen wir kurze Zeit zur ausgeschilderten Abbiegung nach links und überqueren die Erft. Dann folgen wir der Radwegbeschilderung zum Museum Insel Hombroich[1]. Das Museum liegt auf der linken Seite, zu beachten sind die Öffnungszeiten und Eintrittpreise. Weiter geht’s nach links ein kurzes Stück auf der Kapellener Straße. Die erste Abbiegung nach rechts nutzen wir um nach Überquerung der Bahngleise zur Raketenstation zu fahren. Dort angekommen fahren wir nach links auf dem Wirtschaftsweg entlang dem Flugfeld des Sky-Teams-Neuss e.V. (Flugbetrieb nur bei günstigem Wetter) wieder zurück Richtung Kapellen. An der zweiten Kreuzung (der Wirtschaftswege)  biegen wir links ab und fahren dann wieder parallel der Bahnschienen nach Kapellen zum Bahnhof.

Nach Überquerung der Talstraße nutzen wir weiter den Radweg und dann an die Bahnunterführung, um am Friedhof in Kapellen weiter Richtung Kirche zu fahren. Dem Straßenverlauf nach rechts folgend umrunden wir dort den Häuserblock und biegen dann in einen für Radfahrer freigegebenen Weg ein, halten uns dort wieder rechts, um am Erftstadion vorbeizufahren. Am Stadionende fahren wir rechts und direkt wieder links auf den Feldweg. Nach ca. 100 m wieder links und dann dem Weg folgend über den kleinen Bach. Am Ende wieder rechts und die erste Möglichkeit nach links fahren wir in den Wald, um dort an der ersten Abzweigung nach rechts zu fahren. Diesem Weg folgen wir und biegen an der Schutzhütte nach links ab. Voraus ist die Kirche von Wevelinghoven zu sehen sein. Weiter geradeaus geht es am Fußgängerüberweg durch den Torbogen hindurch vorbei an der Turnhalle Poststraße. Das Gebäude des Kindergartens umrunden wir rechts und fahren dann über den Radweg zurück zum Marktplatz, dem Ausgangspunkt der Tour.

Die Tour ist insgesamt ca. 19 km lang und besteht fast ausschließlich aus festem Untergrund. Bis auf zwei kleinere Abschnitte (nach Überquerung der Erft Richtung Museum Insel Hombroich und kurz vor dem Bahnhof Kapellen)  ist der Weg anhängertauglich.

 


[1] Inhaber einer Art-Card haben freien Eintritt. Siehe auch http://www.art-in-duesseldorf.de/duesseldorf_artcard

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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