Über den ADFC Grevenbroich

Die Ortsgruppe des ADFC Grevenbroich besteht schon seit 1991 und wurde damals von Jürgen Holitschke und Dieter Stürmann ins Leben geholt. Seit 2012 hat die Ortsgruppe einen mehrköpfigen Vorstand.

Wir bieten eine Vielzahl an Fahrradtouren und Veranstaltungen an und versuchen, mehr Bürger zu bewegen, auf das Fahrrad umzusteigen. Deswegen steigen Sie mit uns um und besuchen Sie doch einfach einmal eine unserer Radtouren.

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 4.2023

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Das sind die Themen der Radwelt 4.2023, alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie über alles, was rund ums Radfahren im Rhein-Kreis Neuss wichtig ist.

Rad am Niederrhein

Fahrrad-Nachrichten aus der Region lesen Sie zwei bis drei Mail im Jahr in unserem Magazin Rad am Niederrhein. Eine Gemeinschaftsproduktion der Kreisverbände Neuss, Krefeld/Viersen, Mönchengladbach, Heinsberg und Kleve.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Radwelt-Ausgabe 4.2020

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Das sind die Themen der Radwelt 4.2020, alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Der Radurlaub stellt pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor und bietet Tipps für Radreisende. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Vorstand des ADFC Grevenbroich

Der Vorstand der Ortsgruppe Grevenbroich vertritt den ADFC nach außen und ist mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vertreten. Um die einzelnen Vorstände mit ihren Themenschwerpunkten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Bild.

Wolfgang Pleschka

Vorstand des ADFC Grevenbroich

+ 16.8.2023

Vorstand

Friedel Kievelitz

Verantwortlich für die Buchführung

und Finanzen des ADFC Grevenbroich

Webmaster

Hans Braun

Webmaster des

ADFC Grevenbroich

Kontakt

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Ortsgruppe Grevenbroich

Email: kontakt@adfc-grevenbroich.de

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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