Familientour Grüner Neusser Norden: Stingesbach-Hülsenbusch-Dyckhof - 22 km

Zum Jröne Meerke und am Stingesbach Richtung Meerbusch. Sehenswerte Wegestationen sind die Lauvenburg, der Hülsenbusch und Gut Dyckhof. Der Rückweg führt durch die Bols-Siedlung.

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Start + Ziel Hamtorplatz  (22 km)

 

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Abschnitt Jrönes Meerke - Vogelsang/Mühlenbach

Bis zum Jröne Meerke sind Hin- und Rückweg gleich - wegen der sicheren Streckenführung am Nordkanal mit Ampeln. Der Spielplatz am Jröne Meerke oder die Bänke mit Ausblick auf den Weiher und viele Gänse laden zur Rast ein. Den Hügel hoch geht es am Parkplatz zur Querungsinsel über die Viersener Str. gegenüber der Christian-Schauerte-Str. (dort ist bessere Sicht als bei den Verkehrsinseln weiter stadtauswärts).

Auf der Viersener Straße ein Stück stadtauswärts, rechts in den Püllenkamp, links in die Lange Hecke und kurz darauf (etwas versteckt) rechts auf einen geschwungenen Radweg durch schöne Blumenwiesen. Die Kaarster Straße hat eine nach rechts versetzte Querungshilfe, die wir im Zickzack über einen schmalen Fahrradstreifen erreichen: Bitte im Schrittempo oder absteigen!

Gegenüber geht es in der Grünanlage im großen Bogen um Vogelsang herum. VOR dem großen Spielplatz (rechter Hand kommt das Hochhaus ins Blickfeld) geht links ein Stichweg zu den Feldern  hinaus. Am T-Ende des Feldwegs links auf einem längeren Feldweg bis zur Kaarster Brücke, in die wir rechts einbiegen.

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Abschnitt Lauvenburg - Stingesbachrunde Hülsenbusch - Dyckhof

Auf der Kaarster Brücke fahren wir Richtung Lauvenburg. Vorsicht bei der Autobahnunterführung: Die Autos fahren hier oft schneller als die erlaubten 50 km/h (der ADFC möchte hier Tempo 30 vorschlagen).

An der Lauvenburg (Knotenpunkt 21) rechts abbiegen und weiter bis zu den Schranken am Bahnübergang, den wir vorsichtig überqueren. An der T-Mündung links in den Hülsenbuschweg und nach kurzer Zeit rechts auf einen kurvigen Weg durch das Wäldchen neben dem Baggerweiher "Sangsheide". Am Ende des Waldwegs links in den Broichweg. Rechter Hand vom Broichweg erstreckt sich der Baumlehrpfad - ein kleiner Abstecher zu den vielen Baumarten lohnt!

Dann folgen wir weiter dem Broichweg bis zur T-Mündung: Hier biegen wir nach rechts in den Hülsenbuschweg, im Bogen um den Sportpark Büderich rechter Hand herum. Bei der Einmündung  "Am Eisenbrand" rechts halten. Kurz vor Niederdonk zweigt rechts ein Weg mit Kreuzweg-Stationen ab, der im Bogen Richtung Gut Dyckhof führt, eine rosafarbene Wasserburg mit Café. Die schöne Allee führt zur Lötterfelder Straße mit vielen Schlaglöchern im Asphalt. Nach einer Häusergruppe gelangen wir an die Kreuzung Broichweg: Hier geht es links über die Autobahnbrücke zur Bols-Siedlung.

 

Abschnitt Bols-Siedlung-Vogelsang-Neusser Furth

In der Bolssiedlung rechts in die Händelstraße, dann links "Am Strauchbusch" und rechts in die Mozartstraße. Der Stichweg am Ende führt links durch ein Wäldchen und Kleingärten und nach einem Rechtsknick bald links durch den Eisenbahntunnel. Beim nächsten Linksabbiegen sind wir wieder in der Vogelsanger Grünanlage in Fortsetzung  des ursprünglichen Weges bis zur Überquerung der am hinteren Ende eher verkehrsarmen Römerstraße. Durch das Wäldchen geht es weiter bis zum Further Kirmesplatz. An der Ampelquerung beim Eiscafé überqueren wir die Kaarster Str. und gelangen "Am Jröne Meerke" geradeaus zu den Spielwiesen und rechts auf dem Neusser-Weyhe-Damm zum Jröne Meerke. Parallel zur Bahnlinie S28 und dem Nordkanal durchqueren wir den Stadtwald: Über die Kastanienallee, Viktoriastr. und Drususallee gelangen wir zurück zum Hamtorplatz.

https://grevenbroich.adfc.de/artikel/familientour-bach-busch

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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