Sonntag Radwandertag - 11 Routen im Rhein-Kreis Neuss

Der ADFC hat für den Niederrheinischen Radwandertag am 2. Juli wieder schöne Routen durch den grünen Rhein-Kreis Neuss geplant und markiert. 11 Routen gibt es in unserem Kreis, mehr als 100 in der Region zwischen Rhein und Maas.

Einen Überblick über alle Routen im Rhein-Kreis Neuss gibt unsere Online-Karte 

Zwischen 10 und 17 Uhr ist mit Getränke- und Imbiss-Ständen für Erfrischung und Stärkung gesorgt - viele Orte bieten zusätzlich ein buntes Rahmenprogramm für die ganze Familie.

Schon mit zwei Stempeln auf der Startkarte nehmen Sie an der Tombola teil und können attraktive Preise gewinnen!

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Alle Startorte und Stempelstellen im Rhein-Kreis Neuss

Dormagen - Kloster Knechtsteden
Grevenbroich - Altes Rathaus, Am Markt 1 & Kloster Langwaden
Jüchen - Haus Katz, Alleestr. 1
Kaarst - Museum Tuppenhof in Vorst, Rottes 27
Korschenbroich - Alter Bahnhof Kleinenbroich, Ladestr. 2
Meerbusch - Rathausgarten, Dorfstr. 20
Rommerskirchen - Mobilstation, Bahnstr. 1
Stadt Neuss - Kinderbauernhof Selikum, Nixhütter Weg 141

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Die Routen mit Links zu den offiziellen GPX-Tracks und den Strecken-Karten als PDF

080   Korschenbroich - Kaarst - Willich - Mönchengladbach - Korschenbroich     36 kmgpx 080Karte
081   Korschenbroich - Kaarst - Mönchengladbach - Korschenbroich24 kmgpx 081Karte
082   Neuss - Kaarst - Meerbusch - Neuss54 kmgpx 082Karte
083   Neuss - Kaarst - Neuss      35 kmgpx 083Karte
086   Grevenbroich - Rommerskirchen - Grevenbroich                                          29 kmgpx 086Karte
087   Grevenbroich - Kloster Langwaden - Grevenbroich                        19 kmgpx 087Karte
088   Kaarster Kunst- und Denkmalroute29 kmgpx 088Karte
089   Jüchen - Neuss - Jüchen          55 kmgpx 089Karte
091   Jüchen - Rommerskirchen - Grevenbroich - Jüchen 43 kmgpx 091Karte
092   Neuss - Kloster Langwaden - Dormagen - Neuss38 kmgpx 092Karte
093   Grevenbroich - Langwaden - Dormagen - Rommerskirchen - Grevenbroich40 kmgpx 093Karte

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Alle 90 Routen zwischen Rhein und Maas finden Sie im Radwandertags-Portal bei Niederrhein-Tourismus.

Die Routen können Sie mit den gpx-Tracks für Smartphone oder Navi auch später nachradeln  - bei gutem Wetter bleiben die mit Kreide markierten Wegepfeile eine Weile sichtbar.
 

 


https://grevenbroich.adfc.de/neuigkeit/sonntag-radwandertag-11-routen-im-rhein-kreis-neuss

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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